Ihr zertifizierter Asbest-Gutachter für NRW – Der Asbestermittler Bochum

Asbest erkennen. Risiken vermeiden. Gesundheit schützen.

Asbest ist ein Thema, das nicht in der Vergangenheit bleiben darf – auch wenn der Einsatz seit über 30 Jahren verboten ist. Denn noch immer steckt das gefährliche Material in vielen Gebäuden, oft unbemerkt, aber mit erheblichem Risiko für Mensch und Umwelt. Genau hier setzen wir an.

Wir stehen für einen verantwortungsvollen, gesetzeskonformen und aufgeklärten Umgang mit Asbest – von der fundierten Beratung bis zur sicheren Abwicklung. Unser Ziel: Risiken erkennen, minimieren und Lösungen bieten, die nachhaltig schützen.

Warum Asbest kein altes Problem ist

Asbest wurde bis in die 1990er-Jahre in einer Vielzahl von Bauprodukten verwendet – besonders in Dachplatten, Fassaden, Rohrisolierungen und Bodenbelägen. Die Fasern gelten heute als stark gesundheitsschädlich, insbesondere beim Einatmen, etwa bei Sanierungen oder Rückbauarbeiten. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt daher klar: Seit 1993 ist die Verwendung in Deutschland verboten.

Dennoch finden sich Asbestprodukte weiterhin in Bestandsbauten – vor allem in Gebäuden, die vor dem Verbot errichtet wurden. Deshalb braucht es Fachkenntnis, Sorgfalt und einen klaren Blick auf geltende Vorschriften.

Asbestprüfung wird zur Verantwortung aller Bauherren

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung zum 1. Januar 2025 wurde ein entscheidender Schritt im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden gemacht: Alle Bauherren – ob privat oder gewerblich – sind nun verpflichtet, vor Beginn von Bau-, Sanierungs- oder Rückbauarbeiten zu prüfen (bzw. prüfen zu lassen), ob im betroffenen Gebäude Asbest enthalten ist.

Konkret bedeutet das:
Wer an einem Gebäude arbeitet, das vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurde, muss im Vorfeld eine Asbestbewertung durchführen lassen – und zwar verbindlich. Diese Regelung wurde eingeführt, um Handwerker:innen, Bewohner:innen und die Umwelt besser vor den Risiken unerkannter Asbestvorkommen zu schützen.

Die Pflicht zur Asbestprüfung ist nicht delegierbar – die Verantwortung liegt klar beim Bauherrn bzw. der Bauherrin. Kommt es zu Verstößen, drohen nicht nur gesundheitliche Risiken, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen rechtskonform, effizient und sicher umzusetzen – damit Ihr Projekt nicht nur gelingt, sondern auch gesundheitlich und rechtlich auf der sicheren Seite steht.

Unser Anspruch

Wir arbeiten nach den aktuellen technischen und rechtlichen Standards. Ebenso sind wir zertifiziert nach TRGS 519 Anlage 3 und orientieren uns unter anderem an:

  • der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • den Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519
  • der DGUV Regel 101-004
  • der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Diese Vorgaben sind für uns nicht nur rechtliche Pflicht, sondern Ausdruck unseres Qualitäts- und Verantwortungsbewusstseins.

Was wir leisten

Ob Beratung, Risikoanalyse oder Planung: Wir begleiten Projekte im Bereich Asbest mit Sachverstand und einem klaren Fokus auf Sicherheit, Transparenz und rechtssichere Abläufe. Hier bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • die Beprobung von Asbest und Verdachtsmaterialien
  • die Erstellung rechtskonformer Asbest-Gutachten
  • die Beratung zu ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten)

Dabei stehen wir sowohl privaten Bauherren als auch Unternehmen und öffentlichen Trägern als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.

Asbest ist ein unsichtbares Risiko – wir machen es sichtbar. Und sorgen dafür, dass daraus keine Gefahr mehr wird.

Telefon: 0170 3056734

E-Mail: info@der-asbestermittler.de

Adresse: Langendreerstraße 104, 44892 Bochum

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